User Generated Content, verständlich erklärt: der Unterschied zu Influencer-Marketing, die Preise, die Grenzen und die Kennzeichnungspflicht.
UGC steht für User Generated Content, also Inhalte, die von Nutzerinnen und Nutzern erstellt wurden und nicht von der Marke selbst. Im Marketing meint der Begriff heute meist etwas Engeres: kurze Videos, die aussehen, als hätte sie eine normale Person mit dem Handy aufgenommen, und die genau deshalb wie eine Empfehlung wirken statt wie eine Anzeige.
Klassische Werbung ist erkennbar produziert. Sauberes Licht, geschnittene Musik, ein Sprecher aus dem Off. Das signalisiert: Hier spricht ein Unternehmen über sich selbst. UGC signalisiert das Gegenteil. Eine Person hält ein Produkt in die Kamera, spricht in ihrer eigenen Sprache und zeigt es in einer normalen Wohnung.
Der Effekt beruht nicht auf schlechterer Qualität, sondern auf einem anderen Absender. Menschen glauben anderen Menschen mehr als Marken. Das ist der ganze Mechanismus.
Hier entsteht die häufigste Verwechslung. Ein Influencer wird dafür bezahlt, dass er ein eigenes Publikum hat und Ihr Produkt dort zeigt. Ein UGC Creator wird dafür bezahlt, dass er Videomaterial herstellt. Das Publikum ist nicht Teil des Geschäfts.
Das Material gehört danach der Marke und wird dort ausgespielt, wo sie es braucht: als Anzeige, auf der Produktseite, im eigenen Kanal. Deshalb ist UGC im engeren Sinn eine Produktionsleistung, keine Reichweitenleistung.
Werbung, die nicht nach Werbung aussieht, ist trotzdem Werbung. Sie muss auch so gekennzeichnet werden.
Einzelne Videos freier Creator bewegen sich in Deutschland üblicherweise im unteren dreistelligen Bereich pro Stück, je nach Aufwand, Bekanntheit und Nutzungsrechten. Entscheidend ist aber selten dieser Betrag. Dazu kommen Produktkosten, Versand und ein Koordinationsaufwand, der bei mehreren Creatorn schnell größer wird als der Preis der Videos selbst.
Bei größeren Mengen kippt die Rechnung. Wer zwanzig oder dreißig Videos im Monat braucht, zahlt bei verteilter Produktion vor allem Organisation: zwanzig Briefings, zwanzig Versandvorgänge, zwanzig unterschiedliche Wohnzimmer, zwanzig Freigabeschleifen. Deshalb produzieren wir diese Mengen zentral im Studio, im Creator-Stil, aber mit einem Ablauf.
Auch wenn ein Video privat aussieht, bleibt es Werbung, sobald eine Marke dafür bezahlt hat. In Deutschland gilt die Kennzeichnungspflicht, dazu Preisangabenverordnung, Impressumspflicht und je nach Produkt weitere Vorgaben. Wer das ignoriert, riskiert eine Abmahnung, und zwar als Händler, nicht als Creator.
UGC steht für User Generated Content. Im Marketing bezeichnet der Begriff kurze Videos, die aussehen, als hätte sie eine Privatperson mit dem Handy aufgenommen, und die dadurch wie eine Empfehlung wirken statt wie eine Anzeige. Das Material wird von der Marke bezahlt und in ihren eigenen Kanälen ausgespielt.
Ein Influencer wird für sein eigenes Publikum bezahlt und veröffentlicht dort. Ein UGC Creator wird für die Herstellung von Videomaterial bezahlt, das Publikum spielt keine Rolle. Das Material gehört danach der Marke und wird von ihr ausgespielt.
Eine Person, die im Auftrag von Marken kurze, natürlich wirkende Produktvideos produziert. Anders als bei Influencern zählt nicht die Reichweite, sondern die Fähigkeit, ein Produkt glaubwürdig und verständlich vor der Kamera zu zeigen.
Einzelne Videos freier Creator bewegen sich üblicherweise im unteren dreistelligen Bereich, zuzüglich Produkt, Versand und Nutzungsrechten. Bei größeren Mengen dominiert jedoch der Koordinationsaufwand, weshalb sich zentrale Produktion ab etwa zwanzig Videos im Monat meist rechnet.
Ja. Sobald eine Marke für ein Video bezahlt oder ein Produkt kostenlos zur Verfügung stellt, handelt es sich um Werbung und ist kennzeichnungspflichtig. Dazu kommen Preisangabenverordnung und produktabhängige Vorgaben.
Wenn Sie regelmäßig viele Videos in gleichbleibender Qualität brauchen, ist zentrale Produktion meist günstiger als verteilte. Wir rechnen Ihnen beides durch.
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